ANFRAGE
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Bio-Produkte röntgen?

Wer Bio-Nahrungsmittel abfüllt und verpackt, scheut oft den Einsatz eines Röntgen-Inspektionssystems zur Fremdkörperdetektion. Doch gerade, wenn‘s um umweltfreundliche Glasverpackungen geht, ist eine Glas-in-Glas-Erkennung mit schonendem und präzisem gepulsten Röntgen nicht nur ratsam, sondern in vielen Fällen auch konform zu den strikten Regularien in diesem Wachstumssegment.

Immer wieder ist zu hören, dass aus kontrolliert ökologischem Anbau stammende und entsprechend gekennzeichnete Nahrungsmittel generell nicht bestrahlt werden dürfen. Doch das ist allenfalls teilweise korrekt. Tatsächlich ist es auch in diesem Segment nicht erlaubt, ionisierende Strahlung einzusetzen, um die Produkthaltbarkeit zu verlängern und eventuell enthaltene Mikroorganismen abzutöten. Bezüglich Inline-Inspektionsanwendungen sieht das allerdings schon ganz anders aus:

Die zur röntgenbasierten Fremdkörperdetektion eingesetzte Strahlenintensität ist nämlich viel niedriger. Nur sehr wenig Strahlung ist nötig, wenn man damit das Nahrungsmittel nicht behandeln, sondern lediglich den Produktionsprozess kontrollieren möchte. Zu Mess- und Prüfungszwecken ist der Einsatz ionisierender Strahlung deshalb auch bei Bioprodukten durchaus erlaubt und gängig. Bis zu 0,5 Gray sind zur Produktprüfung gesetzlich zulässig; praxisüblich sind aber lediglich 0,0001 bis 0,01 Gray. HEUFT-Systeme mit patentiertem gepulstem Röntgen emittieren dagegen pro Beam nur jeweils 0,000015 Gray! Das ist gut 30.000 Mal niedriger als der 0,5-Gray-Grenzwert.

 

Röntgendetektion bei erhöhtem Haftungsrisiko

Sogar Demeter e.V., der Anbauverband für bio-dynamische Lebensmittel, der in Deutschland mit Abstand die strengsten Kriterien anlegt, untersagt den Einsatz von Röntgenstrahlung zwar „zum Zweck der Detektion von Fremdkörpern“ weitgehend. Aber nicht komplett: Betriebe, die „einem erhöhten Haftungsrisiko“, z.B. aufgrund der nicht zu unterschätzenden Gefahr einer Glassplitterkontamination von Verpackung und Produkt, unterstehen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Und bei Systemen mit der exklusiv bei HEUFT erhältlichen gepulsten radiometrischen Technologie zur schonenden und präzisen Glas-in-Glas-Erkennung sind die Aussichten, dass sie auch erteilt wird, aufgrund ihrer extrem niedrigen Emission gar nicht einmal so schlecht: Inhouse-entwickelte HEUFT-Röntgenblitzer zur Fremdkörperdetektion erzeugen nur in dem Moment einen millisekundenkurzen Röntgenimpuls, in dem sich tatsächlich gerade ein zu durchleuchtendes Erzeugnis im Erkennungsbereich befindet. Im Gegensatz zu dauerhaft aktivierten Röntgenscannern sind sie also meistens inaktiv, so dass in bis zu 99 Prozent ihrer Betriebszeit gar keine Strahlung ausgegeben wird.

 

Schonende Glas-in-Glas-Erkennung

Entsprechend bedenkenlos lässt sich etwa der röntgenunterstützte HEUFT InLine II IXS in aller Regel einsetzen, um u.a. kleinste Glassplitter und Defekte in Gläsern und Flaschen noch vor dem Befüllen mit Bio-Nahrungsmitteln sicher zu identifizieren. Denn zu diesem Zeitpunkt befindet sich das sensible Erzeugnis ja noch garnicht in diesen Primärverpackungen. Und auch, wenn das der Fall ist, ist eine End-of-Line-Röntgeninspektion mit modularen Systemen der HEUFT eXaminer II-Reihe schonend genug:

Die pro Messung emittierte Höchstdosis beträgt mit weniger als 0,1 Millisievert lediglich ein Hundertstel dessen, was herkömmliche Röntgengeräte durchschnittlich so ausstrahlen. Das entspricht der natürlichen Strahlung, der das Bio-Produkt ausgesetzt ist, wenn es nur drei Tage lang am HEUFT-Standort in Burgbrohl im Regal steht. Und nach der Inspektion ist keinerlei Strahlung in Produkt und Verpackung mehr nachweisbar.